Energieausweise für Gebäude (dena)
Zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden hat die Europäische Union im Januar 2003 eine Richtlinie über die "Gesamteffizienz von Gebäuden" erlassen. Darin werden die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert Maßnahmen zu treffen, die eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs im Gebäudebereich zur Folge haben. Das Hauptelement dieser Richtlinie ist die Einführung von Energieausweisen, um mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt herzustellen und die Hausbesitzer zu veranlassen, Energiesparmaßnahmen an ihren Gebäuden vorzunehmen. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) hat Deutschland diese EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt.Der Energieausweis
Der Energieausweis wird Pflicht |
- Pflicht ab 01.Juli 2008 bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Immobilien
- entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)
- als Verbrauchsausweis errechnet aus dem Heizungs- und Warmwasserverbrauch der letzten 3 Jahre
- als Bedarfsausweis eine vom Nutzer unabhängige Bewertung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes
- mit energetischen Vergleichsinformationen zu anderen Gebäuden
- mit wirtschaftlich sinnvollen Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen
- als Grundlage für Energieeinsparmaßnahmen
- mit Vorschlägen zu regenerativen Energien
- Wer neu baut oder ein schlüsselfertiges Haus kauft, der braucht den so genannten Bedarfsausweis
- Wer ein bestehendes Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, der benötigt bei
- 1 bis 4 Wohneinheiten, älter als 1.11.1977 den Bedarfsausweis
- 1 bis 4 Wohneinheiten, jünger als 1.11.1977, den Bedarfs- oder den Verbrauchsausweis
- Über 4 Wohneinheiten, den Bedarfs- oder den Verbrauchsausweis.
- Wer ein bestehendes Haus grundlegend umbaut, erweitert oder saniert, für den gelten dieselben Regeln wie beim Neubau: Er braucht den Bedarfsausweis.
Der Energieeinsparmaßnahmen
- als Grundvoraussetzung für eine weitgehende (erhöhte) Unabhängigkeit von zukünftig steigenden Energiepreisen
- sorgen für einen höheren Wohnkomfort
- erhöhen den Wert der Immobilie bei Vermietung und Verkauf
Termine in Kürze
| ab 01.07.2008 | Verkäufer und Vermieter von Wohngebäuden vor 1965* müssen den Energieausweis vorlegen |
| ab 01.01.2009 | Verkäufer und Vermieter von Wohngebäuden nach 1965 müssen den Energieausweis vorlegen |
| ab 01.07.2009 | Verkäufer und Vermieter von Gewerbeimmobilien benötigen den Energieausweis |
| bis 01.10.2008 | Haben Hausbesitzer Wahlfreiheit ob der Energieausweis verbrauchs- oder bedarfsorientiet ausgestellt werden soll. |
*Besitzer von Baudenkmälern benötigen keinen Energieausweis, sofern die zwingenden Vorgaben des Denkmalschutzes eine Realisierung der Forderungen der EnEV technisch unmöglich machen
Sie benötigen einen verbrauchsorientierten Engergieausweis für Ihr Gebäude?
Der schnellste Weg hierzu:Unten stehendes PDF-Formular ausdrucken und ausfüllen und mit den entsprechenden Kopien zurücksenden bzw faxen. Der Energieausweis geht Ihnen dann per Post zu.
| >> Formular Verbrauchsausweis |
Sie benötigen einen bedarfsorientierten Engergieausweis für Ihr Gebäude?
Bitte kontaktieren Sie mich, um die näheren Details abzuklären.>> Kontaktformular
Weitere Informationen auch über: Deutsche-Energie-Agentur (dena): www.dena-energieausweis.de

