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Energieausweise für Gebäude (dena)

Zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden hat die Europäische Union im Januar 2003 eine Richtlinie über die "Gesamteffizienz von Gebäuden" erlassen. Darin werden die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert Maßnahmen zu treffen, die eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs im Gebäudebereich zur Folge haben. Das Hauptelement dieser Richtlinie ist die Einführung von Energieausweisen, um mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt herzustellen und die Hausbesitzer zu veranlassen, Energiesparmaßnahmen an ihren Gebäuden vorzunehmen. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) hat Deutschland diese EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt.

Der Energieausweis

Energieausweis wird Pflicht
Der Energieausweis wird Pflicht

Der Energieeinsparmaßnahmen

Termine in Kürze

ab 01.07.2008 Verkäufer und Vermieter von Wohngebäuden vor 1965* müssen den Energieausweis vorlegen
ab 01.01.2009 Verkäufer und Vermieter von Wohngebäuden nach 1965 müssen den Energieausweis vorlegen
ab 01.07.2009 Verkäufer und Vermieter von Gewerbeimmobilien benötigen den Energieausweis
bis 01.10.2008 Haben Hausbesitzer Wahlfreiheit ob der Energieausweis verbrauchs- oder bedarfsorientiet ausgestellt werden soll.

*Besitzer von Baudenkmälern benötigen keinen Energieausweis, sofern die zwingenden Vorgaben des Denkmalschutzes eine Realisierung der Forderungen der EnEV technisch unmöglich machen

Sie benötigen einen verbrauchsorientierten Engergieausweis für Ihr Gebäude?

Der schnellste Weg hierzu:
Unten stehendes PDF-Formular ausdrucken und ausfüllen und mit den entsprechenden Kopien zurücksenden bzw faxen. Der Energieausweis geht Ihnen dann per Post zu.

>> Formular Verbrauchsausweis

Sie benötigen einen bedarfsorientierten Engergieausweis für Ihr Gebäude?

Bitte kontaktieren Sie mich, um die näheren Details abzuklären.
>> Kontaktformular

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Weitere Informationen auch über: Deutsche-Energie-Agentur (dena): www.dena-energieausweis.de
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