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Energieberatung
wg-plan - Energieberatung

Gebäudeenergieberatung vor Ort

"Vor-Ort-Beratung" des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)

Dies ist die vom Staat geförderte Beratung, die nur von einem Personenkreis erstellt werden darf, der die Zusatzausbildung zur "Vor-Ort-Beratung" gemacht hat und unabhängig ist, also kein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen hat.

Energiesparberatung vor Ort

Eine vom (Staat) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderte Beratung.

Höhe der Förderung einer Vor-Ort-Beratung

Eine detaillierte und arbeitsaufwendige Beratung durch qualifizierte Spezialisten ist nicht kostenfrei, wird jedoch mit einem staatlichen Zuschuss erträglich. Folgende Zuschüsse werden gewährt:

Drei Phasen der Energieeinsparung vor Ort

Phase 1.
Die Erhebung des Ist-Zustandes
  • Hausbegehung mit der Ist- Aufnahme aller energetischen Schwachstellen an Gebäudehülle und Heizungsanlage
  • Aufmass des Gebäudes
  • Begutachtung der Heizanlage und der Energieverbräuche
Phase 2.
Der Beratungsbericht
Schriftlich mit folgenden Punkten
  • Grunddaten des Gebäudes
  • Energetischer Ist-Zustand von Gebäude und Heizungsanlage
  • Energetischen Schwachstellen
  • Warmwasserverteilung
  • Mindestens zwei Vorschläge zu Energiesparmassnahmen mit Angabe der Kosten
  • Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien
  • Vergleich des Energieverbrauchs im Ist-Zustand und nach der Energiesparmassnahme
  • Vergleich der Schadstoff-Emissionen im Ist-Zustand und nach der Energiesparmassnahme
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen der vorgeschlagenen Energiesparmassnahmen
  • Darstellung der wichtigsten Ergebnisse in Tabellenform
  • Allgemeinverständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
Phase 3.
Das persönliche Beratungsgespräch
Persönliches Abschlussgespräch
  • Beratungsbericht aushändigen
  • Vorgeschlagene Energiesparmassnahmen im Einzelnen erörtern
  • Tipps zur Umsetzung der Vorschläge
  • Auf Förderprogramme hinweisen
  • Fragen beantworten

Antragsverfahren

Die Beantragung auf Zuschuss zur "Vor-Ort-Beratung" und die Abwicklung übernimmt der Energieberater. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung eingereicht werden.
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Weitere Informationen auch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de
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