Gebäudeenergieberatung vor Ort
"Vor-Ort-Beratung" des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)
Dies ist die vom Staat geförderte Beratung, die nur von einem Personenkreis erstellt werden darf, der die Zusatzausbildung zur "Vor-Ort-Beratung" gemacht hat und unabhängig ist, also kein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen hat.Energiesparberatung vor Ort
Eine vom (Staat) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderte Beratung.- Eine unabhängige Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Gebäuden.
- Nur von zugelassenen besonders qualifizierten Ingenieuren und Gebäudeenergieberatern auszuführen
- Mit besonderem Augenmerk auf:
- Wärmedämmung
- Heizung
- Warmwasserbereitung
- Stromeinsparberatung
- Erneuerbare Energien
- Thermografie
- Gebäude mit einem Bauantrag vor dem 31.12.1994
- das gesamte Gebäude
- Beratung zu Stromeinsparungen
Höhe der Förderung einer Vor-Ort-Beratung
Eine detaillierte und arbeitsaufwendige Beratung durch qualifizierte Spezialisten ist nicht kostenfrei, wird jedoch mit einem staatlichen Zuschuss erträglich. Folgende Zuschüsse werden gewährt:- Ein- und Zweifamilienhäuser 300,00 €
- ab drei Wohneinheiten 360,00 €
- Hinweise zur Stromeinsparung 50,00 €
- thermografische Untersuchungen bis zu 150,00 €
- jedoch höchstens 50% der Beraterkosten
Drei Phasen der Energieeinsparung vor Ort
| Phase 1. Die Erhebung des Ist-Zustandes |
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| Phase 2. Der Beratungsbericht |
Schriftlich mit folgenden Punkten
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| Phase 3. Das persönliche Beratungsgespräch |
Persönliches Abschlussgespräch
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Antragsverfahren
Die Beantragung auf Zuschuss zur "Vor-Ort-Beratung" und die Abwicklung übernimmt der Energieberater. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung eingereicht werden.Weitere Informationen auch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de

