Tipps – Aktuelles
Alte Heizkessel
Bis zum 31.12.2008 müssen alte Heizkessel die vor dem 01.10.1978 eingebaut wurden, ausser Betrieb genommen werden, auch wenn sie nach dem 01. Januar 1996 modernisiert wurden uns seither die Abgasverlustgrenzwerte einhielten. Ausnahme sind Anlagen in selbstgenutzten 1- und 2- Familienhäusern. (mehr Informationen EnEV 2007)Umfassende Renovierungen – nur mit erneuerbaren Energien
Wer sein Haus grundlegend modernisiert, Heizung, Fenster oder Fassade saniert, muss dabei die Vorgaben der Energieeinsparverordnung erfüllen. Ab 2009 sind erneuerbare Energien mit einzuplanen.Informationen zur Energieeinsparverordnung siehe auch: >> EnEV-online – Energieeinsparverordnung für Gebäude 20007

